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EU-FS

Ein EU-Führerschein ist auch nach den Urteilen vom Europäischen Gerichtshof (EuGH)vom 01.März und 26.April 2012 gültig!

EU-Führerschein in Tschechien

EU-Führerschein in Tschechien

Dies wurde in vielen Urteilen durch den EuGH immer wieder bestätigt.
Dort wurden auch die Bedingungen entsprechend definiert. Damit ist der
EU-Führerschein auch nach dem 26.04.2012 gültig. (Link zum Urteil)
Die Richtlinie sagt unter anderem aus, dass die 185 Tage Regel / Wohnsitzregel nicht vernachlässigt werden darf.

Selbst ARD und ZDF berichten über den legalen EU-Führerschein.

 

 

Ihre Fragen und Sorgen sind unser Auftrag.  Informieren Sie sich!

nur Studienverträge, Blitzführerscheine oder Ähnliches sind illegal. Nur ein EU-Führerschein, bei dem mindestens 2 Anreisen nötig sind, hat seine Gültigkeit! Die MPU ist natürlich auch kein Problem. Selbst  diese kann im Ausland abgelegt werden!

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Der EU-Führerschein Tschechien, sowie der EU-Führerschein Polen ist genau so gültig wie der EU-Führerschein Niederlande.

Vor dem Blitz – EU-Führerscheinen aus Ungarn oder gar den Führerschein kaufen Angeboten muss jedoch gewarnt werden. Informieren Sie hier über alle Bedingungen, welche für den rechtssicheren Führerschein relevant sind.

Nur wer sich an alle Regeln hält, wird problemlos mit dem EU-Führerschein in Deutschland fahren.

 Die Agentur Block  hilft Ihnen kompetent und rechtssicher dabei!

Die Gültigkeit des EU-Führerscheines wurde immer wieder vom EU-Gerichtshof und auch vom Bundesverfassungericht bestätigt. Zuletzt unter den Aktenzeichen C – 467/10, und auch C-224/10 so wie BVerfG, 2 BvR 947/11.

Voraussetzung ist  die bedingungslose Einhaltung der  3. EU-Führerscheinrichtlinie . „RICHTLINIE 2006/126/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES“ .

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf!  Rufen Sie uns einfach an! 04269 – 932 00 20.

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